Fußbodenheizungen werden in zunehmendem Maße eingesetzt. Die Behaglichkeit und die Vermeidung von Fußkälte zeichnen die Wirkungsweise einer Fußbodenheizung in besonderer Weise aus. Im Vergleich zu den herkömmlichen Heizsystemen weisen Räume, die durch eine Fußbodenheizung beheizt werden, in der Fußzone höhere Temperaturen auf. Die Strahlungswärme einer Fußbodenheizung wird als besonders angenehm empfunden. Das Wohlbefinden und die Behaglichkeit werden von keinem anderen Heizsystem auch nur annähernd erreicht.
Wir unterscheiden hauptsächlich zwischen zwei Heizsystemen: Warmwasser-Fußbodenheizung als Direktheizung mit einer Oberflächentemperatur von ca. + 28°C Elektrische Fußbodenheizungssysteme als Speicher oder Direktheizung mit einer Oberflächentemperatur von ca. 28°C. Der Heizestrich unterscheidet sich in seiner Zusammensetzung grundsätzlich nicht vom normalen Estrich, allerdings müssen zwei grundlegende Dinge beachtet werden. Zum einen darf das verwendete Zusatzmittel die Heizrohre nicht angreifen. Es dürfen keine aggressiven Bestandteile, die zur Schädigung der Kunststoffrohre führen können, enthalten sein. Darüber hinaus muß das Zusatzmittel plastifizierend wirken, damit die Ummantelung der Heizrohre gewährleistet wird.
Sehr wichtig ist, daß eine entsprechende Dämmung vorgesehen wird. Heizestrich muß die Anforderungen an Wärme- und Schallschutz erfüllen. Die Dämmschichten müssen der DIN 18164-1 und 18164-2 und der DIN 18165-1 und 18165-2 entsprechen. Dämmschichten mit hoher dynamischer Steifigkeit sind zu bevorzugen. Bei Trittschalldämmung soll die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht nicht über 5 mm hinausgehen. Dies gilt auch bei mehrlagigen Dämmschichten. Zementgebundener Heizestrich erhält die Bezeichnung „ZE“. Er liegt für den normalen Wohnungsbau in der Festigkeitsklasse 20 und erhält den Buchstaben „S“ für schwimmend. Dahinter wird die Nenndicke genannt, die in „mm“ bezeichnet wird. Außerdem erhält der Heizestrich den Buchstaben „H“ für Heizestrich und die Maßangabe der Überdeckung des Heizelementes in mm. Der aufgebrachte Estrich muß mindestens 45 mm Rohrüberdeckung gewährleisten.